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Anmeldeverfahren

Aufnahme in unsere Schule

Eine Aufnahme in unsere Schule ist möglich, wenn im Rahmen eines AO-SF Verfahrens ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Körperliche und motorische Entwicklung festgestellt wurde und das zuständige Schulamt unsere Schule zugewiesen hat.

Die Eltern melden ihr Kind bei einer Grundschule an ihrem Wohnort an und weisen auf Förderbedarf hin. Die Grundschule leitet ein Überprüfungsverfahren gemäß AO-SF (=Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) ein. Das Schulamt beauftragt die medizinische Untersuchung durch das Gesundheitsamt (Schulärztliches Gutachten) und die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Grundschule und eine Förderschule, die dem Förderbedarf des Kindes entspricht. Die Ergebnisse werden in einem Pädagogischen Gutachten dokumentiert. Das Gutachten schließt mit einer Empfehlung für den Förderort ab. Während das Gutachten erstellt wird, sind Elternund Gutachter im Austausch. Das Gutachten endet mit einem Abschlussgespräch, das dokumentiert wird. Das Schulamt entscheidet auf der Grundlage des Gutachtens über die Zuweisung an eine Schule.

Wenn ein Kind durch Umzug an unsere Schule wechseln sollte, melden Eltern ihr Kind an der aktuellen Schule ab und an unserer Schule erfolgt dann ein umfassendes Anmeldegespräch, wo alle Infos zum Kind aufgenommen und miteinander ausgetauscht werden, die für unseren Schulalltag wichtig sind. An den Anmeldegesprächen nehmen auch die Leitung des Bereichs Pflege und die Leitung des Bereichs Therapie teil, so dass wir die schulische Förderung und den Start an unserer Schule gut zusammen beginnen können.